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   LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13   

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https://dejure.org/2014,26332
LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13 (https://dejure.org/2014,26332)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.06.2014 - 84 O 44/13 (https://dejure.org/2014,26332)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 84 O 44/13 (https://dejure.org/2014,26332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung eines Notars - Schadensersatz bei fehlerhafter Beurkundung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.02.2013 - III ZR 121/12

    Notarhaftung: Abweichen von der Regelfrist von zwei Wochen zwischen

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Der vom Gesetzgeber bezweckte Verbraucherschutz ist daher nur dann ausreichend gewahrt, wenn dem Notar, so die Regelfrist von zwei Wochen nach § 17 II a 2 Nr. 2 Halbs. 2 BeurkG nicht abgelaufen ist und die Zwecke dieser Wartefrist nicht anderweitig erfüllt sind, die Amtspflicht auferlegt wird, eine Beurkundung trotz eines entgegenstehenden Wunsches der Urkundsbeteiligten abzulehnen (BGH, NJW 2013, 1451, 1452).

    Auch in seinem Urteil vom 7.2.2013, III ZR 121/12, NJW 2013, 1451 ff, bejahte er die Kausalität zwischen der Amtspflichtverletzung aufgrund der Missachtung der Regelfrist des § 17 Abs. 2a S. 1 Nr. 2 BeurkG sowie dem dort geltend gemachten Schaden aufgrund der "vorzeitigen" Beurkundung.

    Insgesamt ist festzustellen, dass entsprechend den Ausführungen des BGH im Urteil vom 7.2.2013, III ZR 121/12, NJW 2013, 1351, 1353, die vorzeitige Beurkundung des Kaufvertrages auch vorliegend zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat.

  • KG, 27.06.2008 - 9 W 133/07

    Beurkundung durch einen Notar: Verstoß gegen die Pflicht, einem Verbraucher den

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Der vom Gesetzgeber bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz muss auf andere Weise als durch die Einhaltung der Regelfrist gewährleistet sein (vgl. KG, DNotZ 2009, 47, 48; Staudinger/Hertel, BGB, Neubearb. 2004, Vorb. zu §§ 127 a, 128 Rn. 529; Ganter in: ders./Hertel/Wöstmann, Hdb. d. Notarhaftung, 2. Aufl., Rn. 1409; Bücker/Viefhues, ZnotP 2008, 106, 107 f, Armbrüster, NotBZ 2009, 54; Rieger, MittBayNot 2002, 325, 334).

    Die Einhaltung der Frist steht dabei nicht zur Disposition der Beteiligten (KG, DNotZ 2009, 47, 48; Staudinger/Hertel, Vorb. Zu §§ 127 a, 128 Rn. 530; ders. ZNotP 2002, 286, 289; Grziwotz, ZfIR 2009, 627, 629, Solveen, RNotZ 2002, 318, 325; Weingärtner/Wöstmann, Richtlinienempfehlungen der BNotK/Richtlinien der Notarkammern, S. 188 Rn. 28a, a.A. Litzenburger, NotBZ 2002, 280, 283).

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Dieses Rechtsverhältnis ist unter Angabe der tatsächlichen Grundlagen so genau zu bezeichnen, dass der Streitverkündungsempfänger- gegebenenfalls nach Einsicht in die Prozessakte nach § 299 ZPO- prüfen kann, ob es für ihn angebracht ist, dem Rechtsstreit beizutreten (vgl. BGH, Urteil vom 6.12.2007, IX ZR 143/06, zitiert nach juris, Rn. 28).
  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Infolge des Erwerbs einer Immobilie erzielte Steuervorteile sind nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs im Wege des Schadensersatzes zu einer Besteuerung führt, die die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, NJW 2006, 499; BGH, BauR 2008, 823).
  • BGH, 19.06.2008 - VII ZR 215/06

    Zur Anrechnung von Steuervorteilen bei der Schadensberechnung (hier:

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Soweit sich diese Anschaffungskosten als AfA steuerrechtlich ausgewirkt haben, werden als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen zurückgezahlt, die der Erwerber als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung der Besteuerung zu unterwerfen hat, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG (BGH, Urteil vom 19.6.2009, VII ZR 215/06).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Infolge des Erwerbs einer Immobilie erzielte Steuervorteile sind nicht anzurechnen, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs im Wege des Schadensersatzes zu einer Besteuerung führt, die die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, NJW 2006, 499; BGH, BauR 2008, 823).
  • BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84

    Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Gemäß der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Kausalität bei einer notariellen Amtspflichtverletzung vom 24.10.1985, IX ZR 91/84, NJW 1986, 576 ff, ist der Ursachenzusammenhang im natürlichen Sinne bei Amtspflichtverletzungen nicht nach anderen Maßstäben zu beurteilen als im sonstigen Schadensersatzrecht.
  • BGH, 13.12.1984 - III ZR 20/83

    Nachbarrechtliche Vorschriften als Schutzgesetze; Beweislast bei Verletzung eines

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Im Schadensersatzrecht ist höchstrichterlich anerkannt, dass dem Geschädigten bezüglich der Kausalität der Nachweis durch einen Anscheinsbeweis erleichtert wird, sofern der in Anspruch Genommene gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat, das typische Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken will, und zeitlich nach diesem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, zu dessen Verhinderung das Schutzgesetz ergangen ist (vgl. BGH, NJW 1983, 1380; BGH, NJW 1984, 432, 433, BGH, NJW 1985, 1774, 1775).
  • OLG Hamm, 23.03.2012 - 11 U 72/11

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Frist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG bei

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Hierbei ist die vorgegangene Entscheidung des OLG Hamm vom 23.3.2012, 11 U 72/11, zu berücksichtigen, deren geäußerten Zweifel hinsichtlich der Kausalität, welche auf einer verfehlten Auffassung beruhen würden, der Bundesgerichtshof nicht für gegeben ansah.
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus LG Berlin, 12.06.2014 - 84 O 44/13
    Im Schadensersatzrecht ist höchstrichterlich anerkannt, dass dem Geschädigten bezüglich der Kausalität der Nachweis durch einen Anscheinsbeweis erleichtert wird, sofern der in Anspruch Genommene gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat, das typische Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken will, und zeitlich nach diesem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, zu dessen Verhinderung das Schutzgesetz ergangen ist (vgl. BGH, NJW 1983, 1380; BGH, NJW 1984, 432, 433, BGH, NJW 1985, 1774, 1775).
  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 34/80

    Beamter - Kollegialgericht - Rechtsfrage - Falsche Beantwortung - Verschulden

  • BGH, 27.11.1980 - III ZR 95/79

    Zivilgericht - Amtshaftung - Prüfungsentscheidung - Verwaltungsgericht -

  • BGH, 23.05.1960 - III ZR 110/59
  • BGH, 05.11.1962 - III ZR 91/61
  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars

    Ein Notar erfüllt aber die ihm nach der seinerzeitigen Rechtslage obliegende Hinwirkungspflicht nicht, wenn er den beabsichtigten Text des Rechtsgeschäfts lediglich dem Vermittler oder Verkäufer zur Verfügung stellt und sich sodann auf von ihm - dem Notar - vorformulierte formelhafte Bestätigungen des Verbrauchers zur Einhaltung der Regelfrist verlässt, ohne sich selbst wirkungsvoll davon zu überzeugen, dass der Verbraucher die erforderlichen Unterlagen erhalten hat (vgl. Rieger, MittBayNot 2002, 325, 329; KG, Beschluss vom 23. September 2016 - 9 W 129/15, NotBZ 2017, 339, 340; LG Berlin, Urteil vom 12. Juni 2014 - 84 O 44/13, juris Rn. 48).
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